Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit

 

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen B 11 a AL 47/05 R

 

Der Arbeitnehmer kann sich auf einen wichtigen Grund für die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung berufen, ohne dass hierdurch eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes seitens der Arbeitsagentur droht, wenn er mit dem Aufhebungsvertrag einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung aus nicht verhaltensbedingten Gründen zuvorgekommen ist.