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Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit
Bundesarbeitsgericht,
Aktenzeichen B 11 a AL 47/05 R
Der
Arbeitnehmer kann sich auf einen wichtigen Grund für die Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung
berufen, ohne dass hierdurch eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes
wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes seitens der Arbeitsagentur droht, wenn er mit
dem Aufhebungsvertrag einer rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung aus nicht
verhaltensbedingten Gründen zuvorgekommen ist.
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