Urteilsdatenbank

Ehewohnung / Nutzungsentschädigung /
Teilungsversteigerung / Hausnutzung
 

Last updated: 12.11.05


OLG Köln (Az: 13 W 55/98)
Urteil v. 09.11.1998

Fundstelle:
NJW-FER 1999, 171

BGB § 745

Ein Ehegatte (Antragstellerin) kann Nutzungsentschädigung für das im hälftigen Miteigentum der Parteien stehende, nach Trennung der Parteien vom anderen Ehegatten (Antragsgegner) allein bewohnte Haus nicht beanspruchen, wenn der Antragsgegner trotz rechtskräftiger Verurteilung der Antragstellerin zur hälftigen Beteiligung an den Hauslasten (Kreditraten), die den Mietwert übersteigen, diese Belastungen wegen der Vermögenslosigkeit der Antragstellerin allein trägt.


OLG Frankfurt a.M. (Az: 14 W 76/98)
Beschluss vom 16.09.1998

Fundstelle:
NJW-RR 1999, 731

BGB § 1365

Bereits der Antrag auf Teilungsversteigerung zwecks Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft bedarf unter den Voraussetzungen des § 1365 I BGB der Zustimmung des Ehegatten des Antragstellers.               


OLG Karlsruhe (Az: 2 WF 97/98)
Beschluss vom 13.10.1998

Fundstelle:
NJW-RR 1999, 730

BGB § 1361 b

Der Ehegatte, der nicht die Benutzung der Wohnung, sondern nur die Veräußerung oder optimale Vermietung seiner Eigentumswohnung wegen seiner Finanzierungslasten anstrebt, kann eine Wohnungszuweisung nach § 1361 b BGB nicht erreichen, da diese familienrechtliche Vorschrift nach ihrem Normzweck nur eine vorläufige Benutzungsregelung für die Trennungszeit unter Berücksichtigung der Eigentumsverhältnisse verfolgt.