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Urteilsdatenbank
Ehewohnung / Nutzungsentschädigung /
Teilungsversteigerung / Hausnutzung
Last updated: 12.11.05
OLG Köln (Az:
13 W 55/98)
Urteil v. 09.11.1998
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Fundstelle:
NJW-FER 1999, 171
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BGB § 745
Ein Ehegatte (Antragstellerin) kann
Nutzungsentschädigung für das im hälftigen Miteigentum der Parteien stehende,
nach Trennung der Parteien vom anderen Ehegatten (Antragsgegner) allein bewohnte
Haus nicht beanspruchen, wenn der Antragsgegner trotz rechtskräftiger
Verurteilung der Antragstellerin zur hälftigen Beteiligung an den Hauslasten
(Kreditraten), die den Mietwert übersteigen, diese Belastungen wegen der
Vermögenslosigkeit der Antragstellerin allein trägt.
OLG Frankfurt
a.M. (Az: 14 W 76/98)
Beschluss vom 16.09.1998
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Fundstelle:
NJW-RR 1999, 731
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BGB § 1365
Bereits der Antrag auf Teilungsversteigerung
zwecks Aufhebung einer Eigentumsgemeinschaft bedarf unter den Voraussetzungen
des § 1365 I BGB der Zustimmung des Ehegatten des
Antragstellers.
OLG Karlsruhe
(Az: 2 WF 97/98)
Beschluss vom 13.10.1998
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Fundstelle:
NJW-RR 1999, 730
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BGB § 1361 b
Der Ehegatte, der nicht die Benutzung der
Wohnung, sondern nur die Veräußerung oder optimale Vermietung seiner
Eigentumswohnung wegen seiner Finanzierungslasten anstrebt, kann eine
Wohnungszuweisung nach § 1361 b BGB nicht erreichen, da diese
familienrechtliche Vorschrift nach ihrem Normzweck nur eine vorläufige
Benutzungsregelung für die Trennungszeit unter Berücksichtigung der
Eigentumsverhältnisse verfolgt.
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