Urteilsdatenbank
Allgemeine Unterhaltsurteile

Last updated: 12.11.05


OLG Köln - 25 WF 216/97 - Beschluß v. 30.01.1998

BGB §§ 1613, 242

1. Verläßt der gesetzliche Unterhaltsschuldner seine Familienangehörigen und stellt er seine Unterhaltszahlungen ein, liegt darin die ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung, die den Eintritt des Schuldnerverzugs begründet.

2. Wechselt der Schuldner in der Folgezeit häufig seinen Wohnsitz mit teilweise unbekanntem Aufenthalt, kann der Nachforderung des Unterhalts für die Vergangenheit der Verwirkungseinwand nicht entgegengesetzt werden.