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Allgemeine
Unterhaltsurteile
Last updated: 12.11.05
OLG Köln - 25 WF 216/97 - Beschluß v. 30.01.1998
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BGB §§ 1613, 242
1. Verläßt der gesetzliche Unterhaltsschuldner seine
Familienangehörigen und stellt er seine Unterhaltszahlungen ein, liegt darin
die ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung, die den Eintritt des
Schuldnerverzugs begründet.
2. Wechselt der Schuldner in der Folgezeit häufig seinen
Wohnsitz mit teilweise unbekanntem Aufenthalt, kann der Nachforderung des
Unterhalts für die Vergangenheit der Verwirkungseinwand nicht entgegengesetzt
werden.
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