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Kindersitze bedürfen der Zulassung
im Straßenverkehr
Kindersitze ohne ein gültiges ECE Prüfzeichen dürfen
grundsätzlich im Straßenverkehr nicht verwendet werden.
Solche
Kindersitze und Kindersitze mit veraltetem und nicht mehr zulässigem
Prüfzeichen gewähren keinen ausreichenden Unfallschutz.
Ab April 2008 ist die
Verwendung von Kindersitzen, die nicht die gültige Norm ECE 44/04 oder ECE
44/03 besitzen, im öffentlichen Straßenverkehr untersagt.
Jeder zugelassene Kindersitz
verfügt über ein deutlich aufgebrachtes Prüfsiegel in Form eines Aufklebers
oder Aufnäheres mit Angaben zur Kategorie des Kindersitzes (z. B. Universal),
zum zulässigen Körpergewicht des Kindes in kg sowie mit dem europäischen
Prüfzeichen (E), der Länderkennzahl (1=
Deutschland, 2= Frankreich, 3= Italien, 4= Niederlande, usw.) und der Version
der Zulassung (00, 01, 02, 03, 04).
Wird ein Kindersitz ohne
zulässiges Prüfsiegel verwendet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die
mit einem Bußgeld in Höhe von 30 € geahndet werden kann.
Überprüfen Sie zur Sicherheit
Ihres Kindes den gültigen Sicherheitsstandard des von Ihnen verwendeten
Kindersitzes anhand der aufgezeigten Prüfnorm!
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