Kindersitze bedürfen der Zulassung im Straßenverkehr

 

 

Kindersitze ohne ein gültiges ECE Prüfzeichen dürfen grundsätzlich im Straßenverkehr nicht verwendet werden.

 

Solche Kindersitze und Kindersitze mit veraltetem und nicht mehr zulässigem Prüfzeichen gewähren keinen ausreichenden Unfallschutz.

 

Ab April 2008 ist die Verwendung von Kindersitzen, die nicht die gültige Norm ECE 44/04 oder ECE 44/03 besitzen, im öffentlichen Straßenverkehr untersagt.

 

Jeder zugelassene Kindersitz verfügt über ein deutlich aufgebrachtes Prüfsiegel in Form eines Aufklebers oder Aufnäheres mit Angaben zur Kategorie des Kindersitzes (z. B. Universal), zum zulässigen Körpergewicht des Kindes in kg sowie mit dem europäischen Prüfzeichen (E),  der Länderkennzahl (1= Deutschland, 2= Frankreich, 3= Italien, 4= Niederlande, usw.) und der Version der Zulassung (00, 01, 02, 03, 04).

 

Wird ein Kindersitz ohne zulässiges Prüfsiegel verwendet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 30 € geahndet werden kann.

 

Überprüfen Sie zur Sicherheit Ihres Kindes den gültigen Sicherheitsstandard des von Ihnen verwendeten Kindersitzes anhand der aufgezeigten Prüfnorm!