Verkehrsunfall

von RA Sven Timmerman

Schadensabwicklung





Nicht genug damit, dass Sie schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden - nun müssen Sie sich auch noch um den Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens bemühen. Da können Sie es sich natürlich einfach machen und den Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung abwickeln lassen. 

Wußten Sie, 

dass Sie als Geschädigter in einem Verkehrsunfall den Ihnen hieraus entstandenen Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers selbst und zügig durch das sogenannte "Schadensmanagement der Versicherer" abwickeln können?

Wußten Sie, 

dass es sich bei dem sogenannten "Schadensmanagement der Versicherer" um das Bestreben handelt, so schnell und so früh wie möglich an den Geschädigten heranzukommen?

Wußten Sie, 

dass damit einzig vermieden werden soll, dass der Geschädigte Kontakt zu einem freien Sachverständigen, zu einem Rechtsanwalt oder zu einem freien Mietwagenunternehmen kommt?

Wußten Sie, 

dass es sich bei dieser "Schadenssteuerung der Versicherer" um das Bestreben handelt, den Geschädigten nur den Schaden aus den Unfall zu ersetzen, den er geltend macht und nicht auch das, was ihm nach dem Gesetz und der Rechtsprechung zusteht?

Kennen Sie die Ihnen nach dem Gesetz und der Rechtsprechung zustehenden, von den Versicherern aber häufig "vergessen" Positionen wie beispielsweise:

  • Wertminderung

  • Nutzungsausfall

  • Auslagenpauschale etc.

Haben Sie schon mal von dem sogenannten Hausfrauenschaden gehört?

Glauben Sie,

dass die Versicherer ohne einen entsprechenden Hinweis des Geschädigten auf solche Positionen einen entsprechenden Schadensausgleich freiwillig vornehmen?

Für Sie geht es um einige hundert oder tausend Euro, für die Versicherer um Milliarden. Die Versicherer versuchen daher, auf Ihre Kosten hier zu sparen, indem sie Ihnen die objektiven Informationsquellen - in erster Linie durch den Rechtsanwalt - vorenthalten wollen.

Fazit:

Die Versicherungen tun alles, um vor allen Dingen den Anwalt aus der aus der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall herauszuhalten.

Sie haben die Wahl zwischen einer schnellen Schadensabwicklung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung oder einer vollständigen Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.


Nicht vergessen:

Die Kosten des beauftragten Anwaltes muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Versicherung des unfallverursachenden Verkehrsteilnehmer tragen.