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Verkehrsunfall
von RA
Sven Timmerman
Schadensabwicklung
Nicht genug damit, dass Sie
schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden - nun müssen
Sie sich auch noch um den Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens
bemühen. Da können Sie es sich natürlich einfach
machen und den Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung
abwickeln lassen.
Wußten Sie,
dass Sie als
Geschädigter in einem Verkehrsunfall den Ihnen hieraus
entstandenen Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung des
Schädigers selbst und zügig durch das sogenannte
"Schadensmanagement der Versicherer" abwickeln können?
Wußten Sie,
dass es sich bei dem
sogenannten "Schadensmanagement der Versicherer" um das
Bestreben handelt, so schnell und so früh wie möglich an
den Geschädigten heranzukommen?
Wußten Sie,
dass damit einzig
vermieden werden soll, dass der Geschädigte Kontakt zu einem
freien Sachverständigen, zu einem Rechtsanwalt oder zu einem
freien Mietwagenunternehmen kommt?
Wußten Sie,
dass es sich bei
dieser "Schadenssteuerung der Versicherer" um das Bestreben
handelt, den Geschädigten nur den Schaden aus den Unfall zu
ersetzen, den er geltend macht und nicht auch das, was ihm nach dem
Gesetz und der Rechtsprechung zusteht?
Kennen Sie die Ihnen
nach dem Gesetz und der Rechtsprechung zustehenden, von den
Versicherern aber häufig "vergessen" Positionen wie
beispielsweise:
-
Wertminderung
-
Nutzungsausfall
-
Auslagenpauschale
etc.
Haben Sie schon mal
von dem sogenannten Hausfrauenschaden gehört?
Glauben Sie,
dass die Versicherer
ohne einen entsprechenden Hinweis des Geschädigten auf solche
Positionen einen entsprechenden Schadensausgleich freiwillig
vornehmen?
Für Sie geht es
um einige hundert oder tausend Euro, für die Versicherer um
Milliarden. Die Versicherer versuchen daher, auf Ihre Kosten hier zu
sparen, indem sie Ihnen die objektiven Informationsquellen - in
erster Linie durch den Rechtsanwalt - vorenthalten wollen.
Fazit:
Die Versicherungen
tun alles, um vor allen Dingen den Anwalt aus der aus der
Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall herauszuhalten.
Sie haben die Wahl
zwischen einer schnellen Schadensabwicklung durch die
gegnerische Haftpflichtversicherung oder einer vollständigen
Schadensabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Nicht vergessen:
Die Kosten des
beauftragten Anwaltes muss bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall
die Versicherung des unfallverursachenden Verkehrsteilnehmer tragen.
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