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Verlassen
Sie den Unfallort nicht, bevor Sie nicht den anderen am Unfall
Beteiligten Gelegenheit gegeben haben, Ihre Personalien
festzustellen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, sich einer
Verkehrsunfallflucht strafbar zu machen! Dies kann mit erheblichen
Geld- oder Freiheitsstrafen und vor allem mit einem Fahrverbot oder
gar dem Entzug der Fahrerlaubnis - sprich dem Verlust des
Führerscheins - verbunden sein.
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Notieren
auch Sie sich die Personalien der am Unfall Beteiligten. Überprüfen
Sie die Angaben, indem Sie den Ausweis oder Führerschein der
anderen Beteiligten verlangen.
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Lassen
Sie sich von dem Unfallverursacher die Daten zu dessen
Haftpflichtversicherung geben, wenn er diese zur Hand hat.
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Notieren
Sie sich die KFZ-Kennzeichen sämtlicher am Unfall beteiligter
PKW.
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Geben
Sie weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Erklärungen
ab, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Sie
laufen Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren!
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Wenn
Sie nicht 150% von Ihrer Unschuld überzeugt sind, machen Sie
gegenüber den den Verkehrsunfall aufnehmenden Polizeibeamten
keine Angaben außer Ihren Personalien. Prüfen Sie das von
den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll.
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Vergessen
Sie unter keinen Umständen, sich die Namen und Anschriften von
Zeugen zu notieren. Schon mancher unschuldig in einen Unfall
Verwickelte konnte seine Ansprüche nur deshalb nicht
durchsetzen, weil er vergessen hatte, sich die Namen und Anschriften
von Zeugen zu notieren.
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Vertrauen
Sie nie darauf, dass Ihr Unfallgegner sich später noch an
Schuldbeteuerungen erinnert. Sichern Sie Ihre Beweise durch eine
Skizze des Unfallorts oder noch besser: Fotografieren Sie die
Unfallstelle!
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Handelt
es sich bei einem der unfallbeteiligten PKW nicht um ein in der
Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Fahrzeug, rufen Sie in jedem
Fall die Polizei, damit diese die notwendigen Daten sichert. Dies
gilt auch bei Unfällen unter Beteiligung von Fahrzeugen der
Bundeswehr oder der hier stationierten ausländischen
Streitkräfte.
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Beauftragen
Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Lassen
Sie den Unfall nicht von einem Abschleppunternehmer, der Werkstatt,
dem Sachverständigen oder gar der Haftpflichtversicherung des
Unfallverursachers abwickeln.