Verhalten am Unfallort

von RA Sven Timmermann

Die 10 wichtigsten Verhaltensregeln nach einem Verkehrsunfall



  1. Verlassen Sie den Unfallort nicht, bevor Sie nicht den anderen am Unfall Beteiligten Gelegenheit gegeben haben, Ihre Personalien festzustellen. Andernfalls laufen Sie Gefahr, sich einer Verkehrsunfallflucht strafbar zu machen! Dies kann mit erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafen und vor allem mit einem Fahrverbot oder gar dem Entzug der Fahrerlaubnis - sprich dem Verlust des Führerscheins - verbunden sein.

  2. Notieren auch Sie sich die Personalien der am Unfall Beteiligten. Überprüfen Sie die Angaben, indem Sie den Ausweis oder Führerschein der anderen Beteiligten verlangen. 

  3. Lassen Sie sich von dem Unfallverursacher die Daten zu dessen Haftpflichtversicherung geben, wenn er diese zur Hand hat.

  4. Notieren Sie sich die KFZ-Kennzeichen sämtlicher am Unfall beteiligter PKW.

  5. Geben Sie weder mündlich noch schriftlich irgendwelche Erklärungen ab, die als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnten. Sie laufen Gefahr, Ihren Versicherungsschutz zu verlieren!

  6. Wenn Sie nicht 150% von Ihrer Unschuld überzeugt sind, machen Sie gegenüber den den Verkehrsunfall aufnehmenden Polizeibeamten keine Angaben außer Ihren Personalien. Prüfen Sie das von den Polizeibeamten gefertigte Unfallprotokoll.

  7. Vergessen Sie unter keinen Umständen, sich die Namen und Anschriften von Zeugen zu notieren. Schon mancher unschuldig in einen Unfall Verwickelte konnte seine Ansprüche nur deshalb nicht durchsetzen, weil er vergessen hatte, sich die Namen und Anschriften von Zeugen zu notieren.

  8. Vertrauen Sie nie darauf, dass Ihr Unfallgegner sich später noch an Schuldbeteuerungen erinnert. Sichern Sie Ihre Beweise durch eine Skizze des Unfallorts oder noch besser: Fotografieren Sie die Unfallstelle!

  9. Handelt es sich bei einem der unfallbeteiligten PKW nicht um ein in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenes Fahrzeug, rufen Sie in jedem Fall die Polizei, damit diese die notwendigen Daten sichert. Dies gilt auch bei Unfällen unter Beteiligung von Fahrzeugen der Bundeswehr oder der hier stationierten ausländischen Streitkräfte.

  10. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Lassen Sie den Unfall nicht von einem Abschleppunternehmer, der Werkstatt, dem Sachverständigen oder gar der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abwickeln.