Verkehrsunfall

von RA Sven Timmermann

Schadensersatz bei Verletzungen



Bei einem Verkehrsunfall können eine Vielzahl von Ansprüchen gegen den Halter, den Fahrer und die Haftpflichtversicherung des gegnerischen PKW´s entstehen. Im nachfolgenden haben wir für Sie ein ABC der wichtigsten Ersatzansprüche bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall zusammengestellt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich dabei nur um einen Auszug der am häufigsten auftretenden Schadenspositionen handelt.

Beachten Sie auch die thematisch verwandte Seite Schadensersatz bei Sachschäden, auf der Sie einen Überblick der ersatzfähigen Schadensposition bei unfallbedingten Sachschäden und ähnlichem finden.



Beerdigungskosten

Wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person zu Tode gekommen ist, haben die Erben dieser Person gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten einer angemessenen Beerdigung.

 

Geldrente

Wenn auf Grund eines Verkehrsunfalles Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder aufgehoben ist, Sie also Ihren Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben können, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Ihnen für die Dauer Ihrer voraussichtlichen normalen Erwerbsfähigkeit entstehenden Verdienstausfalles. Dieser Ersatzanspruch wird grundsätzlich als monatlich zu zahlende Rente gewährt, kann aber in bestimmten Ausnahmefällen auch durch eine Einmalzahlung abgefunden werden.

Daneben haben Sie einen Anspruch auf eine Geldrente, wenn Sie auf Grund des Verkehrsunfalls zur Bewältigung Ihres Alltags höhere Aufwendungen haben. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Zahlungen für besondere Medikamente oder ähnliches. Hierunter fallen aber beispielsweise auch die Kosten einer Pflegeperson, wenn Sie auf Grund des Unfalls pflegebedürftig geworden sind.

In Fällen, wo eine Geldrente auf Grund des Unfalls in Betracht kommt, bieten der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers gerne eine Einmalzahlung an, wenn Sie damit alle Rechte aus dem Unfall als abgegolten ansehen. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, bevor Sie eine solche Erklärung unterschreiben. Sie laufen sonst Gefahr, in Unkenntnis Ihrer möglichen Rechte auf wesentliche Ansprüche zu verzichten. 

 

Hausfrauenschaden

Nicht nur der Ausfall an Verdienst, sondern auch der Ausfall an Arbeitskraft im eigenen Haushalt ist ersatzfähiger Schaden. Auch wenn diese Schadensposition Hausfrauenschaden genannt wird, können auch Hausmänner solche Schäden geltend machen.
Die Berechnung erfolgt nach komplizierten Tabellen und Formeln unter Berücksichtigung der Familiengröße, der Art und Dauer der Verletzung etc. unter Zugrundelegung von BAT-Tarifen. Hierbei können eine Vielzahl von Streitpunkten auftauchen, die es ratsam erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.

 

Hinterbliebenenrente

Ist bei einem Verkehrsunfall eine Person getötet worden, die anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig war, so haben letztere Personen gegen den Unfallversucher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf die sogenannte Hinterbliebenenrente. Solche Fälle treten insbesondere dann auf, wenn der Ernährer / die Ernährerin der Familie bei einem Verkehrsunfall zu Tode kommt. Der Ehegatte und die Kinder haben dann regelmäßig Rentenansprüche, die von dem Alter, dem Beruf und dem damit verbundenen Einkommen, den Lebensumständen etc. des Verstorbenen abhängig sind. Sollte Ihnen ein solcher Schicksalsschlag widerfahren, legen Sie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche in die Hände eines Rechtsanwalts. Andernfalls laufen Sie Gefahr, nicht nur einen Menschen verloren zu haben, sondern auch noch Ihren Lebensstandard zu verlieren.

 

Nicht absehbare Folgeschäden

Insbesondere bei Verletzungen, die zu einer Einschränkung Ihrer Erwerbsfähigkeit führen, können auch in Zukunft Folgeschäden auftreten, deren Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ansatzweise übersehen werden können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, bereits heute feststellen zu lassen, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch für solche Folgeschäden dem Grunde nach eintrittspflichtig ist.
Oftmals versuchen die Versicherer, solche ungewissen Ansprüche durch Abfindungserklärungen auszuschließen. Bevor Sie eine solche Erklärung unterzeichnen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sie laufen Gefahr, wesentliche Ansprüche zu verlieren!

 

Schmerzensgeld

Sind Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, steht Ihnen ein Schmerzensgeld zu. Wie hoch dieses ist, läßt sich immer nur im Einzelfall beurteilen. Einen Überblick über bereits gezahlte Schmerzensgelder bietet die ADAC-Schmerzensgeldtabelle. Auch diese Tabelle ist nicht vollständig, außerdem bedarf es gerade bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes immer einer genauen Prüfung des einzelnen Falles.
In seltenen Ausnahmefällen - bei gravierenden Verletzungen mit länger dauernden Schmerzen - steht Ihnen nicht nur eine einmalige Schmerzensgeldzahlung zu, sondern Sie haben auch einen Anspruch auf eine Schmerzensgeldrente. Näheres hierzu kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt sagen.

 

Verdienstausfall

Können Sie auf Grund eines Verkehrsunfalls Ihrer Berufstätigkeit nicht nachkommen und erleiden Sie dadurch eine Verdiensteinbuße, ist dieser Schaden von dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Bei nichtselbständigen Arbeitnehmern tritt ein Verdienstausfall auf Grund des Lohnfortzahlungsgesetzes im Regelfall nicht auf. Weisen Sie aber Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass er einen Ersatzanspruch gegen den Unfallgegner hat. Vielen Arbeitgebern ist das nicht bewusst!!! Ihr Chef wird es Ihnen danken.
Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie selbstverständlich auch einen Anspruch auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls. Die Bemessung kann hier Schwierigkeiten aufwerfen, beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt.