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Verkehrsunfall
von
RA Sven Timmermann
Schadensersatz
bei Verletzungen
Bei einem
Verkehrsunfall können eine Vielzahl von Ansprüchen gegen
den Halter, den Fahrer und die Haftpflichtversicherung des
gegnerischen PKW´s entstehen. Im nachfolgenden haben wir für
Sie ein ABC der wichtigsten Ersatzansprüche bei Personenschäden
nach einem Verkehrsunfall zusammengestellt. Wir weisen vorsorglich
darauf hin, dass es sich dabei nur um einen Auszug der am häufigsten
auftretenden Schadenspositionen handelt.
Beachten Sie auch die
thematisch verwandte Seite Schadensersatz
bei Sachschäden, auf der
Sie einen Überblick der ersatzfähigen Schadensposition bei
unfallbedingten Sachschäden und ähnlichem finden.
Beerdigungskosten
Wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person zu Tode gekommen
ist, haben die Erben dieser Person gegen den Unfallverursacher bzw. dessen
Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Ersatz der Kosten einer angemessenen
Beerdigung.
Geldrente
Wenn auf Grund eines Verkehrsunfalles Ihre Erwerbsfähigkeit
eingeschränkt oder aufgehoben ist, Sie also Ihren Beruf nicht mehr oder nicht
mehr vollständig ausüben können, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des
Ihnen für die Dauer Ihrer voraussichtlichen normalen Erwerbsfähigkeit
entstehenden Verdienstausfalles. Dieser Ersatzanspruch wird grundsätzlich als
monatlich zu zahlende Rente gewährt, kann aber in bestimmten Ausnahmefällen
auch durch eine Einmalzahlung abgefunden werden.
Daneben haben Sie einen Anspruch auf eine Geldrente, wenn Sie
auf Grund des Verkehrsunfalls zur Bewältigung Ihres Alltags höhere
Aufwendungen haben. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Zahlungen für
besondere Medikamente oder ähnliches. Hierunter fallen aber beispielsweise auch
die Kosten einer Pflegeperson, wenn Sie auf Grund des Unfalls pflegebedürftig
geworden sind.
In Fällen, wo eine Geldrente auf Grund des Unfalls in
Betracht kommt, bieten der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers gerne
eine Einmalzahlung an, wenn Sie damit alle Rechte aus dem Unfall als abgegolten
ansehen. Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten, bevor Sie eine solche
Erklärung unterschreiben. Sie laufen sonst Gefahr, in Unkenntnis Ihrer
möglichen Rechte auf wesentliche Ansprüche zu verzichten.
Hausfrauenschaden
Nicht nur der Ausfall an Verdienst, sondern auch der Ausfall
an Arbeitskraft im eigenen Haushalt ist ersatzfähiger Schaden. Auch wenn diese
Schadensposition Hausfrauenschaden genannt wird, können auch Hausmänner solche
Schäden geltend machen.
Die Berechnung erfolgt nach komplizierten Tabellen und Formeln unter
Berücksichtigung der Familiengröße, der Art und Dauer der Verletzung etc.
unter Zugrundelegung von BAT-Tarifen. Hierbei können eine Vielzahl von
Streitpunkten auftauchen, die es ratsam erscheinen lassen, einen Rechtsanwalt
mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.
Hinterbliebenenrente
Ist bei einem Verkehrsunfall eine Person getötet worden, die
anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig war, so haben letztere Personen
gegen den Unfallversucher bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf
die sogenannte Hinterbliebenenrente. Solche Fälle treten insbesondere dann auf,
wenn der Ernährer / die Ernährerin der Familie bei einem Verkehrsunfall zu
Tode kommt. Der Ehegatte und die Kinder haben dann regelmäßig
Rentenansprüche, die von dem Alter, dem Beruf und dem damit verbundenen
Einkommen, den Lebensumständen etc. des Verstorbenen abhängig sind. Sollte
Ihnen ein solcher Schicksalsschlag widerfahren, legen Sie die Geltendmachung
Ihrer Ansprüche in die Hände eines Rechtsanwalts. Andernfalls laufen Sie
Gefahr, nicht nur einen Menschen verloren zu haben, sondern auch noch Ihren
Lebensstandard zu verlieren.
Nicht absehbare Folgeschäden
Insbesondere bei Verletzungen, die zu einer Einschränkung
Ihrer Erwerbsfähigkeit führen, können auch in Zukunft Folgeschäden
auftreten, deren Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht ansatzweise
übersehen werden können. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, bereits
heute feststellen zu lassen, dass der Unfallverursacher bzw. dessen
Haftpflichtversicherung auch für solche Folgeschäden dem Grunde nach
eintrittspflichtig ist.
Oftmals versuchen die Versicherer, solche ungewissen Ansprüche durch Abfindungserklärungen auszuschließen. Bevor Sie eine solche Erklärung
unterzeichnen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sie laufen Gefahr,
wesentliche Ansprüche zu verlieren!
Schmerzensgeld
Sind Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, steht Ihnen
ein Schmerzensgeld zu. Wie hoch dieses ist, läßt sich immer nur im Einzelfall
beurteilen. Einen Überblick über bereits gezahlte Schmerzensgelder bietet die
ADAC-Schmerzensgeldtabelle. Auch diese Tabelle ist nicht vollständig, außerdem
bedarf es gerade bei der Bemessung eines Schmerzensgeldes immer einer genauen
Prüfung des einzelnen Falles.
In seltenen Ausnahmefällen - bei gravierenden Verletzungen mit länger
dauernden Schmerzen - steht Ihnen nicht nur eine einmalige Schmerzensgeldzahlung
zu, sondern Sie haben auch einen Anspruch auf eine Schmerzensgeldrente. Näheres
hierzu kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt sagen.
Verdienstausfall
Können Sie auf Grund eines Verkehrsunfalls Ihrer
Berufstätigkeit nicht nachkommen und erleiden Sie dadurch eine
Verdiensteinbuße, ist dieser Schaden von dem Unfallverursacher bzw. dessen
Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Bei nichtselbständigen Arbeitnehmern tritt
ein Verdienstausfall auf Grund des Lohnfortzahlungsgesetzes im Regelfall nicht
auf. Weisen Sie aber Ihren Arbeitgeber darauf hin, dass er einen Ersatzanspruch
gegen den Unfallgegner hat. Vielen Arbeitgebern ist das nicht bewusst!!! Ihr
Chef wird es Ihnen danken.
Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie selbstverständlich auch einen Anspruch
auf Ersatz Ihres Verdienstausfalls. Die Bemessung kann hier Schwierigkeiten
aufwerfen, beraten Sie sich mit Ihrem Anwalt.
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