Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2010 zum Vorliegen unlauteren Wettbewerbs im Internet

BGH Urteile vom 31.03.2010 – I ZR 75/08, I ZR 34/08

Am 31.03.2010 fällte der Bundesgerichtshof Urteile zum Vorliegen unlauteren Wettbewerbs im Internet.

In dem einen Fall entschied der Bundesgerichtshof, dass es einem Verkäufer erlaubt ist, die Werbung für ein Produkt „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 % Mehrwertsteuer“ erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabatts zu veröffentlichen. Dies gelte entgegen der Ansicht der Klägerin auch dann, wenn Verbraucher, die berufstätig sind, am Tag dieser Vergünstigung aufgrund Zeitmangels keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben sollten, denn sie würden dennoch allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten Kaufentschlüsse treffen.

In dem anderen Verfahren entschied das Gericht über die Zulässigkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei eBay. Ein gewerblicher Verkäufer bot dort ein gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Hierin sah der Bundesgerichtshof einen Fall verbotenen unlauteren Wettbewerbs. Ein Gewährleistungsausschluss ist ein Haftungsausschluss des Verkäufers für Mängel der Kaufsache. Ein solcher ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, gegenüber Gewerbetreibenden jedoch zulässig. Weil der Verkäufer nicht unzweideutig darauf hingewiesen hatte, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, und keine Vorkehrungen getroffen hatte, dass nur Gewerbetreibende Angebote abgaben, sah das Gericht in dem Gewährleistungsausschluss einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß.