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Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom
31.03.2010 zum Vorliegen unlauteren Wettbewerbs im Internet
BGH Urteile
vom 31.03.2010 – I ZR 75/08, I ZR 34/08
Am
31.03.2010 fällte der Bundesgerichtshof Urteile zum Vorliegen unlauteren
Wettbewerbs im Internet.
In
dem einen Fall entschied der Bundesgerichtshof, dass es einem Verkäufer erlaubt
ist, die Werbung für ein Produkt „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19 %
Mehrwertsteuer“ erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabatts zu
veröffentlichen. Dies gelte entgegen der Ansicht der Klägerin auch dann, wenn
Verbraucher, die berufstätig sind, am Tag dieser Vergünstigung aufgrund
Zeitmangels keine Gelegenheit zu einem ausführlichen Preisvergleich haben
sollten, denn sie würden dennoch allein aufgrund der Werbung keine unüberlegten
Kaufentschlüsse treffen.
In
dem anderen Verfahren entschied das Gericht über die Zulässigkeit eines
Gewährleistungsausschlusses bei eBay. Ein gewerblicher Verkäufer bot dort ein
gebrauchtes Telefon zum Kauf an. In dem Angebot war ein
Gewährleistungsausschluss vorgesehen. Hierin sah der Bundesgerichtshof einen
Fall verbotenen unlauteren Wettbewerbs. Ein Gewährleistungsausschluss ist ein
Haftungsausschluss des Verkäufers für Mängel der Kaufsache. Ein solcher ist
gegenüber Verbrauchern unwirksam, gegenüber Gewerbetreibenden jedoch zulässig.
Weil der Verkäufer nicht unzweideutig darauf hingewiesen hatte, nur an
Gewerbetreibende zu verkaufen, und keine Vorkehrungen getroffen hatte, dass nur
Gewerbetreibende Angebote abgaben, sah das Gericht in dem
Gewährleistungsausschluss einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß.
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