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Das
Dezernat "Wohnungseigentumsrecht" wird von Frau
Rechtsanwältin Olyschläger betreut.
Frau Rechtsanwältin
Olyschläger hat den Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht im
Jahr 2008 mit überragenden Ergebnissen abgeschlossen. Ihr wurde von der
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf im September 2008 die Bezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“
verliehen.
Das
Beratungsspektrum umfasst sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer
untereinander, Rechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
sowie die Zwangsvollstreckung aus wohnungseigentumsrechtlichen Titeln.
Frau
Rechtsanwältin Olyschläger betreut Sie insbesondere in Beschlussanfechtungsverfahren, der Geltendmachung und Beitreibung von
Wohngeldern, Beratung zur Vorbereitung ordnungsgemäßer
Eigentümerversammlungen, Überprüfung der Ordnungsgemäßheit von Jahresabrechnungen,
Überprüfung und Gestaltung von Erwerbsverträgen Gemeinschaftsordnungen, Teilungserklärungen und Verwalterverträgen.
Die Erfahrungen aus
einer Vielzahl wohnungseigtumsrechtlicher Mandate und das dabei gewonnene
Wissen wollen wir für den juristischen Laien nutzbar machen. Deshalb werden wir
hier Informationen zu Fragen rund um den Bereich des
Wohnungseigentumsrechts veröffentlichen.
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