Ihre kompetente Rechtsberatung und juristische Vertretung in Krefeld


Mit Wengersky Rechtsanwälte haben Sie eine kompetente Rechtsvertretung.

Wir sind u. a. Experten und Expertinnen auf den Fachrechtsgebieten Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Pferderecht. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick unserer Rechtsgebiete und unserer fachlichen Expertise. Gerne beraten wir Sie umfassend zu jeder einzelnen Fachrichtung.


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Umfassende Rechtsberatung und Interessensvertretung


Mit unserer breit gefächerten juristischen Expertise bieten wir umfassende Rechtsberatung und juristische Vertretung. Hier finden Sie einen
Überblick einiger Rechtsgebiete.

Arbeitsrecht Krefeld - ArbG - Arbeitsgesetzbuch

Arbeitsrecht

Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts umfasst sowohl das Individual- als auch das Kollektivarbeitsrecht. Wir gewährleisten die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen und Kündigungen auf Arbeitgeberseite ebenso wie eine schonende Umsetzung von Betriebszusammenlegungen und Betriebsstilllegungen.


Für die Arbeitnehmer setzen wir uns im Rahmen von Kündigungsschutzklagen u.a. für die Durchsetzung von Abfindungen, Gehalts- und Urlaubsansprüchen sowie von Schwerbehinderten- und Antidiskriminierungsrechten bis hin zur Ausstellung von qualifizierten Zeugnissen ein.






Arztrecht Krefeld

Arztrecht

Ärztliche Behandlungsmaßnahmen rücken zunehmend in den Fokus juristischer Überprüfung. Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern verhelfen wir den Patienten zu Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und finanziellem Ausgleich für die Beeinträchtigungen bei der Haushaltsführung.


Ärzte vertreten wir bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche wegen Behandlungsfehlern und sonstiger Forderungen.

Baurecht und Architektenrecht

Jedes Gebäude ist ein Unikat, bei dem mehrere Gewerke ineinandergreifen. Je komplexer ein Gebäude ist, umso schwieriger sind die Planung und die Koordination des Bauablaufs. In sämtlichen Phasen können Fehler auftreten, die erhebliche Folgeschäden bewirken können. Zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen Verkäufer bzw. Bauunternehmen und ggf. den ausführenden Architekten bieten wir umfassende Kenntnisse des Baurechts und der jeweiligen Gewerke.


Bauunternehmen und Architekten profitieren von unseren Kenntnissen bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- bzw. Honoraransprüche.

Doping- und Disziplinarrecht im Sport

Das Doping- und Disziplinarrecht nimmt im Sport allgemein und auch im Reitsport zu. Ein Grund liegt nicht zuletzt in der gesteigerten Nachweisbarkeit von Restmengen aufgrund weiterentwickelter Nachweisverfahren. 


Für das Doping verantwortliche Personen im Reitsport sind Teilnehmer, Athletenbetreuer, Besitzer, Eigentümer, Unterstützungspersonen, Pfleger oder Tierärzte. Die verantwortlichen Personen sind für jede verbotene Substanz, die in dem Pferd nachgewiesen wird, verantwortlich. Das nachgewiesene Vorhandensein einer verbotenen Substanz begründet einen Regelverstoß. Es obliegt der verantwortlichen Person, den Nachweis zu führen, dass kein Verschulden für den Verstoß vorliegt.

Erbrecht - gesetzliche Erben - Testament

Erbrecht

Um den Familienfrieden zu bewahren, sollten die Eltern frühzeitig ein Testament errichten. Wenn die Eltern den Inhalt des Testaments mit den potentiellen Erben kommunizieren, ist in der Regel ein großer Schritt getan. Im Übrigen kann ein Testament jederzeit geändert werden.


Bei der Testamentserrichtung können wir Sie vertrauensvoll unterstützen. Dabei berücksichtigen wir Steuervorteile durch die Aufteilung der Erbmasse, die Möglichkeiten zur Ausschöpfung der Freibeträge und die Vermögensübertragung mit Nießbrauchsvorbehalt für den Übertragenden, um nur einige mögliche Aspekte zu nennen.


 


Dennoch lassen sich Erbstreitigkeiten nicht immer vermeiden. Je komplexer der Nachlass und die testamentarischen Verfügungen sind, umso größer ist der Spielraum für rechtliche Auseinandersetzungen. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, steht für uns das wirtschaftliche Interesse des Mandanten an vorderster Stelle, egal ob es um die Realisierung eines Erbanspruchs oder eines Pflichtteils bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruchs geht.


 


Im Falle der Bestellung zum Testamentsvollstrecker setzen wir den Willen des Erblassers konsequent um.

Familienrecht

Im Rahmen von familienrechtlichen Auseinandersetzungen sind vorrangig Unterhaltsansprüche, der Ausgleich von Versorgungsansprüchen, der Zugewinnausgleich und das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder zu regeln. Alle Ansprüche sind gesondert zu betrachten und erfordern je nach wirtschaftlicher Situation der Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner Kenntnisse von wirtschaftlichen Zusammenhängen und insbesondere bei Selbstständigen das Verständnis von Firmenverflechtungen und sonstigen Vermögensanlagen.


Unabhängig davon versuchen wir aus Gründen des Kindeswohls, das Sorge- und Umgangsrecht der Kinder strikt davon zu trennen und die Kinder aus der Scheidungsauseinandersetzung soweit wie möglich heraus zu halten.



Wer trägt die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren im Scheidungsverfahren?


Wer die Scheidung beantragen möchte, muss hierfür einen Anwalt beauftragen. Die

Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50% der

gesamten Gerichtskosten und 100% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt.


Was ist Verfahrenskostenhilfe (VKH)?


Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt der

Staat die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Wege der Verfahrenskostenhilfe(VKH), so

dass ein Scheidungsverfahren nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitert.


Was ist der Verfahrenskostenvorschuss (VKV)? Und wann muss ein Ehegatte die

Scheidungskosten des anderen zusätzlich tragen?


Der Verfahrenskostenvorschuss ist eine Unterhaltsleistung des getrenntlebenden

Ehepartners. Grund dafür, dass dem Verfahrenskostenvorschuss Vorrang vor der staatlichen

Verfahrensfinanzierung durch die Verfahrenskostenhilfe gegeben wird, ist die Möglichkeit der

Entlastung der Staatskassen. Daher ist der wirtschaftlich potente Ehepartner zunächst auf

Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Anspruch zu nehmen (8 113 Abs.1 S.2/8 76

Abs.1 FamFG, $ 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO). :

Der Verfahrenskostenvorschuss ist kein Darlehen Ihres Ehepartners. Dieser kann in der

Regel nicht zurückgefordert werden. Eine Ausnahme ist dann geboten, wenn sich Ihre

Einkommensverhältnisse wesentlich verbessern. Dann kann Ihr Ehegatte das verauslagte

Geld - ähnlich wie der Staat die Verfahrenskostenhilfe — zurückverlangen.

Weigert sich Ihr leistungsfähige Ehepartner zu zahlen, ist der Verfahrenskostenvorschuss in

einem gesonderten Verfahren gerichtlich geltend zu machen. Für ein solches Verfahren kann

Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, sofem die persönlichen und wirtschaftlichen

Voraussetzungen erfüllt sind.

Immobilienrecht

Beim Immobilienrecht geht es in der Regel um erhebliche Werte. Hier gilt es die Risiken für den Mandanten herauszuarbeiten und soweit wie möglich abzusichern.


Zum Immobilienrecht gehört auch die Auseinandersetzung von Eigentümergemeinschaften bis hin zur Teilungsversteigerung ebenso wie die Realisierung von grundbuchrechtlich abgesicherten Ansprüchen im Wege der Zwangsversteigerung. Auch der Erwerb einer Immobilie aus der Zwangsversteigerung gehört zu unserer Tätigkeit. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Ausschöpfung sämtlicher rechtlicher Möglichkeiten.

Pferdekaufrecht und Auktionskaufrecht

Das Pferdekauf- und Auktionskaufrecht wurde im Jahr 2000 mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz EG-rechtskonform angepasst. Während bis zur Angleichung an das EG-Recht "nur" die 6 sog. Hauptmängel (Rotz, Dummkoller, Dämpfigkeit, Kehlkopfpfeifen, periodische Augenentzündung und Koppen) beim Pferdekauf als Mangel galten, sind die Pferde (wie andere Tiere auch) mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz im Gewährleistungsbereich sonstigen Sachen gleichgestellt, so dass Mängel in jeder Form erheblich sein können. Die Frage, wann bei einem Pferd eine so große Abweichung von der physiologischen Norm vorliegt, dass von einem Mangel ausgegangen wird, hat die Rechtsprechung in den zurückliegenden Jahren erheblich beschäftigt.


Wegen der Schwierigkeit der Anwendung des EG-konformen Kaufrechts auf ein Tier hat sich der VIII. Senat beim BGH, der sog. Kaufrechtssenat, seither überwiegend mit Fällen zum Pferdekauf beschäftigt. Die höchstrichterlichen Entscheidungen betreffen nicht nur Fragen der Gesundheit eines Pferdes und der Abgrenzung zwischen röntgenologischen und klinischen Befunden, sondern auch Fragen des Charakters, des Umgangs, des Leistungsvermögens und der Reiteigenschaften von Pferden. Es versteht sich von selbst, dass hier jeder Fall individuell zu betrachten ist. Wir sind Jahrzehnte erfolgreich in diesem Rechtsgebiet tätig.

Pferdepensionsrecht

Beim Pferdepensionsrecht spielen Emotionen oft eine große Rolle. Wie wird mein Pferd versorgt, wenn ich den Pensionsvertrag kündige bzw. wie lang ist die Kündigungsfrist und muss ich den vollen Pensionspreis bezahlen, wenn ich mein Pferd vorzeitig ausstalle?


Je nach Umfang der Pflichten des Stallbetreibers geht die Rechtsprechung beim Einstallvertrag von einem Miet- oder Verwahrungsvertrag aus. Ein Verwahrungsvertrag ist jederzeit ohne Frist kündbar und bietet dem Stallbetreiber kein Pfandrecht. Allerdings besteht die Möglichkeit, vertraglich eine Kündigungsfrist zu vereinbaren. Zu der Frage einer angemessenen Kündigungsfrist haben wir unsere Rechtsansicht durch eine von uns erwirkte Entscheidung des Bundesgerichtshof bestätigt erhalten.

Tierarztrecht und Tierarzthaftungsrecht

Der Tierarzt ist, wie der Humanmediziner, bei der Behandlung eines Pferdes regelmäßig im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages tätig. Das bedeutet, dass er nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn kein Behandlungserfolg eintritt.


Ausnahmen bestehen z.B. bei der Ankaufuntersuchung und bei der Kastration eines Hengstes, die von der Rechtsprechung als Werkvertrag klassifiziert werden. Bei einem Werkvertrag ist der Erfolg geschuldet, so dass eine fehlerhafte Kastration bzw. das Übersehen eines erheblichen Mangels im Rahmen der Ankaufuntersuchung zu Schadensersatzansprüchen gegen den Tierarzt führen kann.


Bestehen wegen des Mangels eines Pferdes Ansprüche sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Tierarzt, kann der die Ankaufuntersuchung in Auftrag gebende Käufer sowohl den Verkäufer als auch den Tierarzt gesamtschuldnerisch auf Rückabwicklung oder Kaufpreisminderung sowie jeweils zzgl. Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Versicherungsrecht

Viele Versicherungsverträge sind so kompliziert, dass selbst ein Jurist sie nicht auf Anhieb versteht. Außerdem liest niemand das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor es zum Versicherungsfall kommt. Spätestens dann wird das Kleingedruckte entscheidend und ein versierter Rechtsanwalt ist gefragt.


Dem Geschädigten ist zu raten, keine Erklärungen abzugeben, bevor eine fachmännische Prüfung der Vertragsunterlagen erfolgt ist, da oft vom Geschädigten gut gemeinte Erklärungen sich im Nachhinein als Anspruchsverhinderer herausstellen. Das helfen wir bei einer Mandatierung zu vermeiden.

Vertragsrecht

Die Gestaltung von Verträgen ist eine der schwierigsten juristischen Aufgaben. Gute Verträge sollen nicht nur die Rechtsposition des Mandanten absichern, sondern auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigen.


Die Erstellung eines Vertrages ist ein Gesamtwerk, an dem immer wieder gefeilt werden muss. Wir überarbeiten die Vertragsentwürfe solange, bis ein in sich stimmiges Gesamtwerk entstanden ist. Dabei sind immer auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, die ggf. die Hinzuziehung eines Steuerberaters sinnvoll machen.

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht unterscheidet man zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Die Unterscheidung ist oft schwierig und lässt sich räumlich etwa bei Installationssträngen und Balkonen oft nur schwer abgrenzen.


Probleme können beim Wohnungseigentum auch dadurch entstehen, dass die Eigentümergemeinschaft Investitionen am Gemeinschaftseigentum beschließt, mit der Folge, dass der Wohnungseigentümer einen finanziellen Beitrag leisten muss, den er nicht eingeplant hat oder zu dem er möglicherweise wirtschaftlich nicht in der Lage ist, so dass durch einen solchen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ein einzelnes Mitglied in wirtschaftliche Not geraten kann.


Andererseits kranken Wohnungseigentümergemeinschaften gelegentlich an zahlungsunwilligen bzw. zahlungsunfähigen Miteigentümern, die zum Wohl der Eigentümergemeinschaft dann nur über die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung ausgeschlossen werden können.


Probleme treten regelmäßig bei den Abrechnungen des Wohnungseigentumsverwalters sowie der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen auf. Hier gilt es, die entsprechenden Fristen und Formalien zu beachten.

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Das müssen Sie zu einer vorzeitigen Räumungsklage wissen


Die Mieterin kündigte mit Schreiben vom 30.06.2022 das mit dem Kläger bestehende Wohnraummietverhältnis zum 30.09.2022. Im August 2022 teilte sie mit, dass sie ggf. eine angemessene Räumungsfrist benötige, sollte sich an dem Einzugstermin in die neue Wohnung etwas ändern.  


Mit am 07.09.2022 bei Amtsgericht eingegangenem und der Mieterin am 16.10.2022 zugestelltem Schriftsatz erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Beklagte zeigte mit Anwaltsschriftsatz vom 09.11.2022 ihre Verteidigungsbereitschaft an und teilte zugleich mit, dass sie zwischenzeitlich in die neue Wohnung eingezogen ist und sie deshalb bereits eine Räumung der Wohnung bis zum 30.09.2022 veranlasst hatte. Die Übergabe der Wohnung an den Kläger erfolgte allerdings nicht. Mit Schreiben vom 30.09.2022 teilte die Beklagte dem Kläger vielmehr mit, dass sie die Wohnung geräumt und die Schlüssel dem Beklagten zu 2, dem Mitbewohner, der ebenfalls zum 30.09.2022 gekündigt hatte, übergeben habe. Die Parteien stritten weiter um die Frage, ob die Schlüsselübergabe an den Mitbewohner mit entsprechender Ankündigung an den Vermieter für eine ordnungsgemäße Rückgabe ausreicht. Der Vermieter hatte dieser Ankündigung zu keinem Zeitpunkt expressis verbis widersprochen.  


Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und widerstreitende Kostenanträge gestellt. In der Vergleichsvereinbarung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben.  


Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 geklärt, ob und wann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist mit Erfolg auf künftige Räumung nach § 259 ZPO klagen kann. Nach § 259 ZPO kann Klage auf künftige Leistung erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Für die Annahme eines „Sich-Entziehens“ sei darauf abzustellen, ob der Vermieter aufgrund der Erklärung oder des sonstigen Verhaltens des Mieters davon ausgehen musste, dieser werde zu einer rechtzeitigen Räumung nicht bereit sein. Danach ist eine vorzeitige Räumungsklage immer dann, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Kündigung bereits widersprochen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Geltendmachung einer unzumutbaren Härte verlangt hatte, zulässig.  


Nach der Entscheidung des BGH soll die vorzeitige Räumungsklage auch dann zulässig sein, wenn der Mieter die Kündigung akzeptiert, und „nur“ seinen Verbleib in der Wohnung trotz der Beendigung des Mietverhältnisses ankündigt, weil ihm Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht.  


Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten, wie Sie als Mieter bei Verzögerungen bei der Wohnungssuche oder als Vermieter bei Ankündigungen verzögerter Räumungen vorgehen können.


Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.



Betriebskosten: Rauchwarnmelder/Müllmanagment


Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 3, § 556 Abs. 1, 4 BGB hat der Mieter Betriebskosten zu tragen, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält.


In einem vom BGH entschiedenen Fall stritten die Mieter mit dem Vermieter über die Umlagefähigkeit der Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich des Nachsortierens durch einen externen Dienstleister.


Die zum Mietvertrag gehörende Anlage sah im vorliegenden Fall eine Umlage der "Kosten der Müllbeseitigung" sowie die Umlage der „Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen“ vor.


Der BGH verneint in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 die Umlagefähigkeit der Kosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln, zu denen auch die Mietkosten für Rauchwarnmelder gehören.


Die Umlage der Wartungskosten für die Rauchwarnmelder hingegen lässt der BGH als Maßnahme des Brandschutzes zu, wenn Maßnahmen des Brandschutzes ausdrücklich im Mietvertrag als sonstige Kosten aufgeführt sind.


Gleiches gilt für die Kosten für das "Müllmanagement", Zwar wurden die Kosten für das Müllmanagement nicht ausdrücklich aufgeführt. Allerdings handelt es sich nach Auffassung der BGH bei diesen Kosten um nach $ 2 Nr. 8 BetrKV wirksam umgelegte "Kosten der Müllbeseitigung". Der Verordnungsgeber hat unter $ 2 Nr. 8 BetrKV den Begriff "Müllbeseitigung" verwendet, und die Kosten des Betriebs bestimmter Einrichtungen wie Müllkompressoren beispielhaft aufgezählt.


Der privat veranlasste Aufwand des Vermieters für das Müllmanagement reduziert mittels Verdichtung das Abfallvolumen und spart dadurch Abfallgebühren ein, weshalb es sich nach der Entscheidung des BGH um Betriebskosten handelt.Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.


Umlagefähige Betriebskosten


Vermieter dürfen nicht jede Art von Betriebskosten auf den Mieter abwälzen, sondern nur die, die in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich aufgezählt sind:


  • Grundsteuer
  • Wasserkosten, Abwasserkosten
  • Heizkosten, Warmwasserkosten
  • Kosten für Aufzug
  • Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Kosten für Gartenpflege
  • Kosten für Beleuchtung
  •  Kosten für Schornsteinreinigung
  • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeisterkosten (teilweise)
  • Kosten der gemeinschaftlichen Antennenanlage und Wascheinrichtungen
  • sonstige Betriebskosten

Soweit es um "sonstige" Betriebskosten im Sinne von $ 2 Nr. 17 BetrKV geht, müssen die Positionen im Mietvertrag konkret im Einzelnen benannt sein, damit sie umlagefähig sind.


In den meisten Formularmietverträgen fehlen genaue Angaben zu den „sonstigen Kosten“. Für eine wirksame Abwälzung auf den Mieter genügt die bloße Bezeichnung „sonstige Kosten“ jedoch nicht, da es dem Vermieter ungerechtfertigte Beurteilungsspielräume verschaffen würde. Daher sind auch die „sonstigen Kosten" im Mietvertrag im Einzelnen zu benennen.


Ob der Vermieter „in weiser Voraussicht“ auch nachträglich möglicherweise entstehende Kosten im Mietvertrag konkret zu benennen hat, um zur Umlegung dieser Kosten berechtigt zu sein, ist obergerichtlich noch nicht entschieden.


Sog. „Mehrbelastungs-, Öffnungs- oder Zukunftsklauseln“ können nach einer weit verbreiteten Ansicht in Rechtsprechung und Literatur in analoger Anwendung des $ 560 Abs. 1 BGB unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung rechtfertigen, insbesondere dann, wenn nachträgliche Kosten durch gesetzliche Vorgaben entstehen und deren Umlegung keine zu rechtfertigende Härte für den Mieter bedeutet.


Gerne prüfen wir für Sie den Mietvertrag bei Fragen zur Umlage der Betriebskosten und beraten Sie über Möglichkeiten, wie die Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder auch ohne ausdrückliche Betriebskostenvereinbarung oder Mehrbelastungsklausel unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden können.


Muss der Mieter dem Vermieter Zutritt in seine Wohnung gewähren?


Nach der Rechtsprechung des BGH besteht eine vertragliche Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Von diesen Anforderungen kann auch nicht in einer Regelung im Mietvertrag zu Lasten des Mieters abgewichen werden. So ist eine Klausel, die dem Vermieter ein Betretungs- und Besichtigungsrecht ganz allgemein zur Überprüfung des Wohnungszustands als allgemeine Routinekontrolle zubilligt, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.  


Bei der Prüfung, ob ein konkreter sachlicher Grund vorliegt, ist stets  einerseits dem Eigentumsrecht des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 GG), andererseits auch dem Recht des Mieters, in den Mieträumen "in Ruhe gelassen" zu werden (Art. 13 Abs. 1 GG), Rechnung zu tragen. 


Ein berechtigtes Interesse des Vermieters wird von den Gerichten bejaht, wenn z.B 


Miet/Kaufinteressenten das Mietobjekt sehen sollen eine Schadensursache erforscht werden soll Messvorrichtungen abgelesen werden sollen Modernisierungsmaßnahmen geplant werden ein begründeter Verdacht der vertragswidrigen Nutzung vorliegt. Der BGH stellt aber in einem im Jahr 2023 entschiedenen Fall klar, dass die Interessen des Vermieters - ausnahmsweise – dann eingeschränkt sein können, wenn der Mieter durch die Besichtigung der Wohnung der Gefahr schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen oder gar einer Lebensgefahr ausgesetzt und damit in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG beeinträchtigt ist. In dem Fall hatte die Mietpartei an einem komplexen psychischen Störungsbild mit depressiven Verstimmungszuständen, Ängsten, Zwängen und dissoziativen Störungen gelitten. Das Gericht holte ein psychiatrisches Gutachten ein, welches bestätigte, dass sowohl bei Erlass als auch bei der Vollstreckung eines Urteils, das ein Betretungsrecht zugunsten des Vermieters ausspreche, ein hohes Risiko für Handlungen des Mieters mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe und Maßnahmen, die das Risiko einer solchen erheblichen Verschlechterung signifikant verringerten, derzeit nicht ersichtlich seien. 


Wie die Entscheidung jedoch auch zeigt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes dem Vermieter das Zutrittsrecht zu versagen. Describe the item or answer the question so that site visitors who are interested get more information. You can emphasize this text with bullets, italics or bold, and add links.


Was muss sich ein Vermieter vom Mieter gefallen lassen?


Die Parteien stritten in erster Instanz um die Verpflichtung der Mieterin zur Räumung ihrer Wohnung nach Kündigung des Mietverhältnisses durch die klagende Vermieterin.


Die Vermieterin erklärte während eines Nebenkostenklageverfahrens nach erfolgter Abmahnung die fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, nachdem die Mieterin der Vermieterin in ihren Schriftsätzen „Lug und Trug“ vorgeworfen und des Versicherungsbetrugs bezüglich einer Betriebskostenabrechnung bezichtigt hatte. 


Das Amtsgericht Krefeld hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2022 entschieden, dass aufgrund der Äußerung allein im Prozess weder eine Verleumdung noch eine üble Nachrede vorliege. Die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache erfülle nicht in jedem Fall eine Straftat, so dass auch eine zivilrechtliche Kündigung ausscheide. Zwar seien die Äußerungen geeignet, den Betroffenen verächtlich zu machen, jedoch sei auch die besondere Prozesssituation beachtlich. Der strafrechtliche Ehrschutz dürfe nicht so weit gehen, dass rechtserhebliche Tatsachenbehauptungen aus Furcht vor Bestrafung unterlassen werden, weil nicht vorauszusehen sei, ob die behaupteten Tatsachen bewiesen werden können.


In einem ähnlichen Fall des Landgerichts Krefeld im Jahr 2023 beanstandete der Mieter eine Nebenkostenabrechnung der Vermieter und warf ihnen strafbares Verhalten vor, insbesondere Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. Der Mieter hatte sich erstinstanzlich in der daraufhin erhobenen Räumungsklage der Vermieter darauf berufen, dass seine Äußerung keine Kündigung rechtfertige, weil sie lediglich sachlich formulierte Beanstandungen enthalte. In dem Fall litt der Mieter an einer narzisstischen, zwanghaften sowie passiv-aggressiven Persönlichkeitsstruktur, die mit zahlreichen Persönlichkeitsmerkmalen wie mangelnder Kritikfähigkeit und reduzierter Fähigkeit, sich in die Affektivität anderer Personen einzufinden, einherging. Nach der erforderlichen Interessenabwägung sah die Kammer die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht als unzumutbar an, da ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass eine Zunahme bereits bestehender psychosomatischer Beschwerden zu einer Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid des Mieters führen könne. 


Dass in beiden Fällen die Mieter das Vorliegen strafbarer Handlungen des Vermieters, wie Betrug, Urkundenfälschung und Versicherungsbetrug unterstellen und dies entsprechend formulieren, haben die Vermieter nach Auffassung der Gerichte ganz offensichtlich hinzunehmen.

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Mietwagen nach einem Unfall?


Mietwagenkosten gehören nach einem unverschuldeten Unfall zu den Kosten der Schadensbehebung. Dabei ist der Geschädigte berechtigt, ein Fahrzeug der gleichen Marke anzumieten.


Wenn ein privat genutzter PKW unfallbedingt nicht genutzt werden kann und kein Mietwagen angemietet wird, wird häufig übersehen, dass ein Anspruch auf Nutzungsausfallschaden bestehen kann. Die Dauer der Geltendmachung des Nutzungsausfallschadens ist dabei -wie auch bei den Mietwagenkosten zeitlich nicht durch den Wert des beschädigten Fahrzeugs beschränkt.


Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten für die objektiv notwendige Dauer der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung. Wird das Fahrzeug repariert, so umfasst die Dauer, in der Ersatz geleistet wird, neben dem Zeitraum für die Fertigung des Gutachtens und einer etwaigen Überlegungszeit von 2-3 Tagen auch die konkrete Dauer der Reparatur in der Autowerkstatt.


Das Landgericht Bielefeld hatte in seinem Urteil über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger keine Mietwagenkosten, sondern einen Nutzungsausfallschaden geltend machte, als dessen Folge das Fahrzeug bereits mehr als ein Jahr nach dem Unfall in einer Werkstatt stand. So entschied das Gericht, dass der Geschädigte sich hinsichtlich der langen Dauer des Nutzungsausfalls ein Mitverschulden nicht


anrechnen lassen muss, und das Reparaturrisiko vom Schädiger zu tragen ist, wenn sich die Reparatur ohne Verschulden des Geschädigten verzögert, ihm keine Vorfinanzierung zumutbar ist oder sich etwa die Ersatzteilbeschaffung aufgrund Lieferschwierigkeiten oder Engpässen verzögert hat.Die Mieterin kündigte mit Schreiben vom 30.06.2022 das mit dem Kläger bestehende Wohnraummietverhältnis zum 30.09.2022. Im August 2022 teilte sie mit, dass sie ggf. eine angemessene Räumungsfrist benötige, sollte sich an dem Einzugstermin in die neue Wohnung etwas ändern.  


Mit am 07.09.2022 bei Amtsgericht eingegangenem und der Mieterin am 16.10.2022 zugestelltem Schriftsatz erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Beklagte zeigte mit Anwaltsschriftsatz vom 09.11.2022 ihre Verteidigungsbereitschaft an und teilte zugleich mit, dass sie zwischenzeitlich in die neue Wohnung eingezogen ist und sie deshalb bereits eine Räumung der Wohnung bis zum 30.09.2022 veranlasst hatte. Die Übergabe der Wohnung an den Kläger erfolgte allerdings nicht. Mit Schreiben vom 30.09.2022 teilte die Beklagte dem Kläger vielmehr mit, dass sie die Wohnung geräumt und die Schlüssel dem Beklagten zu 2, dem Mitbewohner, der ebenfalls zum 30.09.2022 gekündigt hatte, übergeben habe. Die Parteien stritten weiter um die Frage, ob die Schlüsselübergabe an den Mitbewohner mit entsprechender Ankündigung an den Vermieter für eine ordnungsgemäße Rückgabe ausreicht. Der Vermieter hatte dieser Ankündigung zu keinem Zeitpunkt expressis verbis widersprochen.  


Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und widerstreitende Kostenanträge gestellt. In der Vergleichsvereinbarung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben.  


Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 geklärt, ob und wann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist mit Erfolg auf künftige Räumung nach § 259 ZPO klagen kann. Nach § 259 ZPO kann Klage auf künftige Leistung erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Für die Annahme eines „Sich-Entziehens“ sei darauf abzustellen, ob der Vermieter aufgrund der Erklärung oder des sonstigen Verhaltens des Mieters davon ausgehen musste, dieser werde zu einer rechtzeitigen Räumung nicht bereit sein. Danach ist eine vorzeitige Räumungsklage immer dann, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Kündigung bereits widersprochen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Geltendmachung einer unzumutbaren Härte verlangt hatte, zulässig.  


Nach der Entscheidung des BGH soll die vorzeitige Räumungsklage auch dann zulässig sein, wenn der Mieter die Kündigung akzeptiert, und „nur“ seinen Verbleib in der Wohnung trotz der Beendigung des Mietverhältnisses ankündigt, weil ihm Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht.  


Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten, wie Sie als Mieter bei Verzögerungen bei der Wohnungssuche oder als Vermieter bei Ankündigungen verzögerter Räumungen vorgehen können.


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Welche Abrechnungsmöglichkeiten stehen dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall offen?


Entscheidend für den Umfang des Anspruchs ist die Frage ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll oder das Fahrzeug weiterbenutzt und repariert werden soll.


Der Schädiger kann je nach Höhe der Reparaturkosten auf die Möglichkeit verwiesen werden, sich ein gleichartiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt anzuschaffen.


Der BGH verlangt, dass von beiden Möglichkeiten -Reparatur oder Wiederbeschaffung diejenige zu wählen ist, die den deutlich geringeren Aufwand mit sich bringt.


Die Brutto-Reparaturkosten dürfen die Brutto-Kosten für eine Ersatzbeschaffung aber dann überschreiten (sog. Integritätsinteresse), wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in einen Zustand wie vor Unfall versetzen und weiternutzen will. Die Möglichkeit besteht für den Geschädigten dann, wenn die Brutto-Reparaturkosten die Brutto-Kosten für eine Ersatzbeschaffung nicht mehr als 30% überschreiten.


Bei Schäden über 1.000,00 € verlangt die gegnerische Versicherung in den meisten Fällen ein


Schadensgutachten. Der Gutachter stellt den Reparaturaufwand fest und bewertet den Restwert des Fahrzeugs.


Sind die Brutto-Reparaturkosten ohnehin niedriger als die Brutto-Kosten für die Wiederbeschaffung, darf der Geschädigte stets reparieren lassen.


Für die Geltendmachung des Nutzungsausfallschadens stehen zwei VVege zur Verfügung:


  • Sie können nach der erfolgten Reparatur eine Nachbesichtigung bei dem KFZ-Gutachter vornehmen lassen, wenn der Schaden zuvor bereits begutachtet wurde.
  • Sie fertigen ein Foto von dem reparierten Fahrzeug aus dem vormals beschädigten Bereich.

Auf dem Foto muss die Schlagzeile der aktuellen Tageszeitung deutlich sichtbar sein.Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 3, § 556 Abs. 1, 4 BGB hat der Mieter Betriebskosten zu tragen, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält.


In einem vom BGH entschiedenen Fall stritten die Mieter mit dem Vermieter über die


Umlagefähigkeit der Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie für die


Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich des Nachsortierens durch einen externen Dienstleister.


Die zum Mietvertrag gehörende Anlage sah im vorliegenden Fall eine Umlage der "Kosten der Müllbeseitigung" sowie die Umlage der „Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen“ vor.


Der BGH verneint in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 die Umlagefähigkeit der Kosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln, zu denen auch die Mietkosten für Rauchwarnmelder gehören.


Die Umlage der Wartungskosten für die Rauchwarnmelder hingegen lässt der BGH als Maßnahme des Brandschutzes zu, wenn Maßnahmen des Brandschutzes ausdrücklich im Mietvertrag als sonstige Kosten aufgeführt sind.


Gleiches gilt für die Kosten für das "Müllmanagement", Zwar wurden die Kosten für das Müllmanagement nicht ausdrücklich aufgeführt. Allerdings handelt es sich nach Auffassung der BGH bei diesen Kosten um nach § 2 Nr. 8 BetrKV wirksam umgelegte "Kosten der



Müllbeseitigung". Der Verordnungsgeber hat unter § 2 Nr. 8 BetrKV den Begriff "Müllbeseitigung" verwendet, und die Kosten des Betriebs bestimmter Einrichtungen wie

Müllkompressoren beispielhaft aufgezählt.


Der privat veranlasste Aufwand des Vermieters für das Müllmanagement reduziert mittels Verdichtung das Abfallvolumen und spart dadurch Abfallgebühren ein, weshalb es sich nach der Entscheidung des BGH um Betriebskosten handelt.Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.


Restwertangebote der Haftpflichtversicherer


Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nicht, erhält der Geschädigte den ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich des im Gutachten angesetzten Restwerts.


Oft verweisen die Haftpflichtversicherungen auf höhere Restwertangebote als die vom


Sachverständigen im Gutachten genannten Angebote. Nach der Rechtsprechung ist der Geschädigte allerdings nicht gehalten, von einer Verwertung auf Gutachtenbasis Abstand zu nehmen. Der BGH hat hierzu entschieden, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht Genüge tut, wenn er die Veräußerung seines verunfallten Fahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat. Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage des im Schadengutachten festgestellten Restwerts ohne Rücksprache mit dem Versicherer  sein beschädigtes Fahrzeug verkaufen.


Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall


Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil des Schadens. Das bedeutet, dass die Versicherung, falls der Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Unfall hat, die gesamten Kosten Ihres Rechtsanwalts zu tragen hat.


Aber auch dann, wenn der Unfall teilweise selbstverschuldet ist, hat die gegnerische


Haftpflichtversicherung diese Kosten gemäß des Mitverschuldensanteils zu tragen.


Webcam kann als Beweismittel im Verkehrsunfallprozess zur Aufklärung des Unfallhergangs verwertbar sein


In seinem Urteil vom 15. Mai 2018 hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Aufnahmen von Minikameras in Autos vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden können.


Das OLG Saarbrücken folgt in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 dieser Auffassung und hält eine von der Webcam einer Firma zufällig aufgezeichnete Aufnahme für verwertbar.


Gemäß § 371 Abs.1 Satz 2 ZPO zählen elektronische Dokumente und damit alle Aufnahmen von Web-, Crash, Dashcams zum Augenscheinbeweis. Das „permanente anlasslose Aufzeichnen“ im Straßenverkehr stellt allerdings einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar, welcher mit Geldbußen geahndet wird und ein Beweiserhebungsverbot nach sich zieht.


Hieraus folgt jedoch noch nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Für die Verwertung gilt wie auch im Strafrecht die sog. Abwägungslösung. Das beeinträchtigte Recht des Gegners — häufig das allgemeine Persönlichkeitsrecht- ist gegen das Recht des Beweispflichtigen - häufig auf Schadensersatz- abzuwägen. Dabei führt der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da das Aufklärungsinteresse, das Interesse an der Rechtspflege und an einer materiell richtigen Entscheidung stärker wiegt als der Datenschutz des Gegners, so das Gericht.


Haftung bei einem Rotlichtverstoß


Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 21.04.2023 entschieden, dass bereits das Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als objektiv grob fahrlässig anzusehen ist. Der Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung oder Einmündung komme eine so erhebliche Bedeutung zu, dass die Betriebsgefahr sowie im Einzelfall auch ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich Einfahrenden hinter den Rotlichtverstoß des Unfallgegners zurücktritt. 


Der Fahrer überfuhr bei Rotlicht eine Behelfsampel während Bauarbeiten und kollidierte mit einem aus der Ausfahrt eines Parkhauses bei Grünlicht ausfahrenden PKW. Das Gericht erachtete auch die weiter entfernt liegende Parkhausausfahrt als vom Schutzbereich des Rotlichts umfasst. 


Bei bestimmten Fallkonstellationen kann der Rotlichtverstoß allerdings gerechtfertigt bzw. entschuldigt sein. Nicht jeder Rotlichtverstoß beruht auf grober Fahrlässigkeit. Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob anhand der jeweiligen örtlichen und/oder persönlichen Gegebenheiten bei der durchzuführenden Haftungsabwägung ein etwaiges Mitverschulden des Unfallgegners zu berücksichtigen ist, welches nicht vollständig hinter dem Verschulden des Rotlichtmissachtenden zurücktritt. 


Allein der Umstand, dass der Betroffene seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortsetzt, rechtfertigt somit nicht stets eine Alleinhaftung. Ein Ausnahmefall kann z.B bei Ortsunkundigen oder Führerscheinneulingen in schwierigen Verkehrslagen vorliegen. 

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Mietrecht und Pachtrecht

Das Miet- und Pachtrecht unterliegt ständigem Wandel. Nur ein Vertrag, der die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt, sichert dem Vermieter bzw. Verpächter seine Rechte. Das gilt insbesondere für Ansprüche auf Durchführung von Schönheitsreparaturen, die Stellung von Mietsicherheiten und die Abrechnung der Betriebskosten.

Unsere Kenntnis von vertraglichen Mängeln hilft auch dem Mieter oder Pächter bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.

Unsere Kenntnis von vertraglichen Mängeln hilft auch dem Mieter oder Pächter bei der Durchsetzung seiner Ansprüche.


Das gewerbliche Miet- und Pachtrecht hat seine eigenen Gesetze. Hier können insbesondere Vertragsverlängerungen zu unbeabsichtigten Rechtsfolgen führen, die den Mieter bzw. Pächter begünstigen. Beide Vertragspartner können wir aufgrund unseres Detailwissens zu ihrem jeweiligen Vorteil beraten.Das gewerbliche Miet- und Pachtrecht hat seine eigenen Gesetze. Hier können insbesondere Vertragsverlängerungen zu unbeabsichtigten Rechtsfolgen führen, die den Mieter bzw. Pächter begünstigen. Beide Vertragspartner können wir aufgrund unseres Detailwissens zu ihrem jeweiligen Vorteil beraten.

  • Das müssen Sie zu einer vorzeitigen Räumungsklage wissen

    Die Mieterin kündigte mit Schreiben vom 30.06.2022 das mit dem Kläger bestehende Wohnraummietverhältnis zum 30.09.2022. Im August 2022 teilte sie mit, dass sie ggf. eine angemessene Räumungsfrist benötige, sollte sich an dem Einzugstermin in die neue Wohnung etwas ändern.  


    Mit am 07.09.2022 bei Amtsgericht eingegangenem und der Mieterin am 16.10.2022 zugestelltem Schriftsatz erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Beklagte zeigte mit Anwaltsschriftsatz vom 09.11.2022 ihre Verteidigungsbereitschaft an und teilte zugleich mit, dass sie zwischenzeitlich in die neue Wohnung eingezogen ist und sie deshalb bereits eine Räumung der Wohnung bis zum 30.09.2022 veranlasst hatte. Die Übergabe der Wohnung an den Kläger erfolgte allerdings nicht. Mit Schreiben vom 30.09.2022 teilte die Beklagte dem Kläger vielmehr mit, dass sie die Wohnung geräumt und die Schlüssel dem Beklagten zu 2, dem Mitbewohner, der ebenfalls zum 30.09.2022 gekündigt hatte, übergeben habe. Die Parteien stritten weiter um die Frage, ob die Schlüsselübergabe an den Mitbewohner mit entsprechender Ankündigung an den Vermieter für eine ordnungsgemäße Rückgabe ausreicht. Der Vermieter hatte dieser Ankündigung zu keinem Zeitpunkt expressis verbis widersprochen.  


    Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und widerstreitende Kostenanträge gestellt. In der Vergleichsvereinbarung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben.  


    Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 geklärt, ob und wann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist mit Erfolg auf künftige Räumung nach § 259 ZPO klagen kann. Nach § 259 ZPO kann Klage auf künftige Leistung erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Für die Annahme eines „Sich-Entziehens“ sei darauf abzustellen, ob der Vermieter aufgrund der Erklärung oder des sonstigen Verhaltens des Mieters davon ausgehen musste, dieser werde zu einer rechtzeitigen Räumung nicht bereit sein. Danach ist eine vorzeitige Räumungsklage immer dann, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Kündigung bereits widersprochen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Geltendmachung einer unzumutbaren Härte verlangt hatte, zulässig.  


    Nach der Entscheidung des BGH soll die vorzeitige Räumungsklage auch dann zulässig sein, wenn der Mieter die Kündigung akzeptiert, und „nur“ seinen Verbleib in der Wohnung trotz der Beendigung des Mietverhältnisses ankündigt, weil ihm Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht.  


    Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten, wie Sie als Mieter bei Verzögerungen bei der Wohnungssuche oder als Vermieter bei Ankündigungen verzögerter Räumungen vorgehen können.


    Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.

  • Betriebskosten: Rauchwarnmelder/Müllmanagment

    Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 3, § 556 Abs. 1, 4 BGB hat der Mieter Betriebskosten zu tragen, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält.


    In einem vom BGH entschiedenen Fall stritten die Mieter mit dem Vermieter über die Umlagefähigkeit der Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich des Nachsortierens durch einen externen Dienstleister.


    Die zum Mietvertrag gehörende Anlage sah im vorliegenden Fall eine Umlage der "Kosten der Müllbeseitigung" sowie die Umlage der „Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen“ vor.


    Der BGH verneint in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 die Umlagefähigkeit der Kosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln, zu denen auch die Mietkosten für Rauchwarnmelder gehören.


    Die Umlage der Wartungskosten für die Rauchwarnmelder hingegen lässt der BGH als Maßnahme des Brandschutzes zu, wenn Maßnahmen des Brandschutzes ausdrücklich im Mietvertrag als sonstige Kosten aufgeführt sind.


    Gleiches gilt für die Kosten für das "Müllmanagement", Zwar wurden die Kosten für das Müllmanagement nicht ausdrücklich aufgeführt. Allerdings handelt es sich nach Auffassung der BGH bei diesen Kosten um nach § 2 Nr. 8 BetrKV wirksam umgelegte "Kosten der Müllbeseitigung". Der Verordnungsgeber hat unter § 2 Nr. 8 BetrKV den Begriff "Müllbeseitigung" verwendet, und die Kosten des Betriebs bestimmter Einrichtungen wie Müllkompressoren beispielhaft aufgezählt.


    Der privat veranlasste Aufwand des Vermieters für das Müllmanagement reduziert mittels Verdichtung das Abfallvolumen und spart dadurch Abfallgebühren ein, weshalb es sich nach der Entscheidung des BGH um Betriebskosten handelt.Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.

  • Umlagefähige Betriebskosten

    Vermieter dürfen nicht jede Art von Betriebskosten auf den Mieter abwälzen, sondern nur die, die in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich aufgezählt sind:

    • Grundsteuer
    • Wasserkosten, Abwasserkosten
    • Heizkosten, Warmwasserkosten
    • Kosten für Aufzug Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
    • Kosten für Gartenpflege
    • Kosten für Beleuchtung
    • Kosten für Schornsteinreinigung
    • Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
    • Hausmeisterkosten (teilweise)
    • Kosten der gemeinschaftlichen Antennenanlage und Wascheinrichtungen
    • sonstige Betriebskosten

    Soweit es um "sonstige" Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV geht, müssen die Positionen im Mietvertrag konkret im Einzelnen benannt sein, damit sie umlagefähig sind.


    In den meisten Formularmietverträgen fehlen genaue Angaben zu den „sonstigen Kosten“. Für eine wirksame Abwälzung auf den Mieter genügt die bloße Bezeichnung „sonstige Kosten“ jedoch nicht, da es dem Vermieter ungerechtfertigte Beurteilungsspielräume verschaffen würde. Daher sind auch die „sonstigen Kosten" im Mietvertrag im Einzelnen zu benennen.


    Ob der Vermieter „in weiser Voraussicht“ auch nachträglich möglicherweise entstehende Kosten im Mietvertrag konkret zu benennen hat, um zur Umlegung dieser Kosten berechtigt zu sein, ist obergerichtlich noch nicht entschieden.


    Sog. „Mehrbelastungs-, Öffnungs- oder Zukunftsklauseln“ können nach einer weit verbreiteten Ansicht in Rechtsprechung und Literatur in analoger Anwendung des § 560 Abs. 1 BGB unter bestimmten Voraussetzungen eine Erhöhung rechtfertigen, insbesondere dann, wenn nachträgliche Kosten durch gesetzliche Vorgaben entstehen und deren Umlegung keine zu rechtfertigende Härte für den Mieter bedeutet.


    Gerne prüfen wir für Sie den Mietvertrag bei Fragen zur Umlage der Betriebskosten und beraten Sie über Möglichkeiten, wie die Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder auch ohne ausdrückliche Betriebskostenvereinbarung oder Mehrbelastungsklausel unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden können.

  • Erwartete Betriebskostenerhöhung“

    Darf der Vermieter jederzeit auf Grund der Energiekrise die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen?


    Der Vermieter kann nicht jederzeit im Laufe des Kalenderjahres die zu zahlenden Vorauszahlungen erhöhen. Eine Erhöhung kann der Vermietende lediglich nach einer Abrechnung über das Vorjahr vornehmen ( § 560 Abs.4 BGB). 


    Darf der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung willkürlich um eine beliebige Summe erhöhen?


    Die Vorauszahlungen können nur in angemessener Höhe vereinbart werden ( § 556 Abs. 2 BGB). Grundlage für die Erhöhung ist demnach grundsätzlich das Ergebnis der vorhergehenden Betriebskostenabrechnung. 


    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Erhöhung unabhängig von der Vorjahresabrechnung allerdings auch dann möglich, wenn Preissteigerungen „konkret“, also mit hinreichender Bestimmtheit zu erwarten sind, insbesondere bei zu erwartenden Energiepreissteigerungen. Der BGH hat klargestellt, dass ein „abstrakter“ Sicherheitszuschlag wegen möglicher Preissteigerungen nicht zulässig ist. Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten nicht vorfinanzieren zu müssen, und sind hinsichtlich bestimmter Betriebskosten – etwa der Energiepreise- Preissteigerungen konkret zu erwarten, kann dies in die Berechnung der Vorauszahlungen einbezogen werden. 


    Im Hinblick auf die Sorge vor Zahlungsausfällen (Insolvenzrisiko des Mietenden/ finanzielle Überforderung) unter Berücksichtigung der von den Energieversorgern und Vermietern zu erteilenden Informationen nach der Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) macht es angesichts der unüberschaubar steigenden Energiekosten für beide Parteien Sinn, eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Der Vermieter muss nicht erheblich in Vorleistung treten und der Mieter wird nicht nach Abrechnung der Betriebskosten mit einer erheblichen Nachzahlung konfrontiert, die dann in einem Betrag fällig ist. 

  • Muss der Mieter dem Vermieter Zutritt in seine Wohnung gewähren?

    Nach der Rechtsprechung des BGH besteht eine vertragliche Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter - nach entsprechender Vorankündigung - den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund gibt. Von diesen Anforderungen kann auch nicht in einer Regelung im Mietvertrag zu Lasten des Mieters abgewichen werden. So ist eine Klausel, die dem Vermieter ein Betretungs- und Besichtigungsrecht ganz allgemein zur Überprüfung des Wohnungszustands als allgemeine Routinekontrolle zubilligt, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.  


    Bei der Prüfung, ob ein konkreter sachlicher Grund vorliegt, ist stets  einerseits dem Eigentumsrecht des Vermieters (Art. 14 Abs. 1 GG), andererseits auch dem Recht des Mieters, in den Mieträumen "in Ruhe gelassen" zu werden (Art. 13 Abs. 1 GG), Rechnung zu tragen. 


    Ein berechtigtes Interesse des Vermieters wird von den Gerichten bejaht, wenn z.B Miet/Kaufinteressenten das Mietobjekt sehen sollen  eine Schadensursache erforscht werden soll Messvorrichtungen abgelesen werden sollen Modernisierungsmaßnahmen geplant werden ein begründeter Verdacht der vertragswidrigen Nutzung vorliegt Der BGH stellt aber in einem im Jahr 2023 entschiedenen Fall klar, dass die Interessen des Vermieters - ausnahmsweise – dann eingeschränkt sein können, wenn der Mieter durch die Besichtigung der Wohnung der Gefahr schwerwiegender Gesundheitsbeeinträchtigungen oder gar einer Lebensgefahr ausgesetzt und damit in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG beeinträchtigt ist. In dem Fall hatte die Mietpartei an einem komplexen psychischen Störungsbild mit depressiven Verstimmungszuständen, Ängsten, Zwängen und dissoziativen Störungen gelitten. Das Gericht holte ein psychiatrisches Gutachten ein, welches bestätigte, dass sowohl bei Erlass als auch bei der Vollstreckung eines Urteils, das ein Betretungsrecht zugunsten des Vermieters ausspreche, ein hohes Risiko für Handlungen des Mieters mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe und Maßnahmen, die das Risiko einer solchen erheblichen Verschlechterung signifikant verringerten, derzeit nicht ersichtlich seien. 


    Wie die Entscheidung jedoch auch zeigt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes dem Vermieter das Zutrittsrecht zu versagen. Describe the item or answer the question so that site visitors who are interested get more information. You can emphasize this text with bullets, italics or bold, and add links.

  • Was muss sich ein Vermieter vom Mieter gefallen lassen?

    Die Parteien stritten in erster Instanz um die Verpflichtung der Mieterin zur Räumung ihrer Wohnung nach Kündigung des Mietverhältnisses durch die klagende Vermieterin.


    Die Vermieterin erklärte während eines Nebenkostenklageverfahrens nach erfolgter Abmahnung die fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, nachdem die Mieterin der Vermieterin in ihren Schriftsätzen „Lug und Trug“ vorgeworfen und des Versicherungsbetrugs bezüglich einer Betriebskostenabrechnung bezichtigt hatte. 


    Das Amtsgericht Krefeld hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2022 entschieden, dass aufgrund der Äußerung allein im Prozess weder eine Verleumdung noch eine üble Nachrede vorliege. Die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache erfülle nicht in jedem Fall eine Straftat, so dass auch eine zivilrechtliche Kündigung ausscheide. Zwar seien die Äußerungen geeignet, den Betroffenen verächtlich zu machen, jedoch sei auch die besondere Prozesssituation beachtlich. Der strafrechtliche Ehrschutz dürfe nicht so weit gehen, dass rechtserhebliche Tatsachenbehauptungen aus Furcht vor Bestrafung unterlassen werden, weil nicht vorauszusehen sei, ob die behaupteten Tatsachen bewiesen werden können.


    In einem ähnlichen Fall des Landgerichts Krefeld im Jahr 2023 beanstandete der Mieter eine Nebenkostenabrechnung der Vermieter und warf ihnen strafbares Verhalten vor, insbesondere Betrug, Untreue und Urkundenfälschung. Der Mieter hatte sich erstinstanzlich in der daraufhin erhobenen Räumungsklage der Vermieter darauf berufen, dass seine Äußerung keine Kündigung rechtfertige, weil sie lediglich sachlich formulierte Beanstandungen enthalte. In dem Fall litt der Mieter an einer narzisstischen, zwanghaften sowie passiv-aggressiven Persönlichkeitsstruktur, die mit zahlreichen Persönlichkeitsmerkmalen wie mangelnder Kritikfähigkeit und reduzierter Fähigkeit, sich in die Affektivität anderer Personen einzufinden, einherging. Nach der erforderlichen Interessenabwägung sah die Kammer die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht als unzumutbar an, da ein psychiatrisches Gutachten bestätigte, dass eine Zunahme bereits bestehender psychosomatischer Beschwerden zu einer Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid des Mieters führen könne. 


    Dass in beiden Fällen die Mieter das Vorliegen strafbarer Handlungen des Vermieters, wie Betrug, Urkundenfälschung und Versicherungsbetrug unterstellen und dies entsprechend formulieren, haben die Vermieter nach Auffassung der Gerichte ganz offensichtlich hinzunehmen.

Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Mietwagen nach einem Unfall?

    Mietwagenkosten gehören nach einem unverschuldeten Unfall zu den Kosten der Schadensbehebung. Dabei ist der Geschädigte berechtigt, ein Fahrzeug der gleichen Marke anzumieten.


    Wenn ein privat genutzter PKW unfallbedingt nicht genutzt werden kann und kein Mietwagen angemietet wird, wird häufig übersehen, dass ein Anspruch auf Nutzungsausfallschaden bestehen kann. Die Dauer der Geltendmachung des Nutzungsausfallschadens ist dabei -wie auch bei den Mietwagenkosten zeitlich nicht durch den Wert des beschädigten Fahrzeugs beschränkt.


    Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten für die objektiv notwendige Dauer der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung. Wird das Fahrzeug repariert, so umfasst die Dauer, in der Ersatz geleistet wird, neben dem Zeitraum für die Fertigung des Gutachtens und einer etwaigen Überlegungszeit von 2-3 Tagen auch die konkrete Dauer der Reparatur in der Autowerkstatt.


    Das Landgericht Bielefeld hatte in seinem Urteil über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger keine Mietwagenkosten, sondern einen Nutzungsausfallschaden geltend machte, als dessen Folge das Fahrzeug bereits mehr als ein Jahr nach dem Unfall in einer Werkstatt stand. So entschied das Gericht, dass der Geschädigte sich hinsichtlich der langen Dauer des Nutzungsausfalls ein Mitverschulden nicht


    anrechnen lassen muss, und das Reparaturrisiko vom Schädiger zu tragen ist, wenn sich die Reparatur ohne Verschulden des Geschädigten verzögert, ihm keine Vorfinanzierung zumutbar ist oder sich etwa die Ersatzteilbeschaffung aufgrund Lieferschwierigkeiten oder Engpässen verzögert hat.Die Mieterin kündigte mit Schreiben vom 30.06.2022 das mit dem Kläger bestehende Wohnraummietverhältnis zum 30.09.2022. Im August 2022 teilte sie mit, dass sie ggf. eine angemessene Räumungsfrist benötige, sollte sich an dem Einzugstermin in die neue Wohnung etwas ändern.  


    Mit am 07.09.2022 bei Amtsgericht eingegangenem und der Mieterin am 16.10.2022 zugestelltem Schriftsatz erhob der Vermieter Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Die Beklagte zeigte mit Anwaltsschriftsatz vom 09.11.2022 ihre Verteidigungsbereitschaft an und teilte zugleich mit, dass sie zwischenzeitlich in die neue Wohnung eingezogen ist und sie deshalb bereits eine Räumung der Wohnung bis zum 30.09.2022 veranlasst hatte. Die Übergabe der Wohnung an den Kläger erfolgte allerdings nicht. Mit Schreiben vom 30.09.2022 teilte die Beklagte dem Kläger vielmehr mit, dass sie die Wohnung geräumt und die Schlüssel dem Beklagten zu 2, dem Mitbewohner, der ebenfalls zum 30.09.2022 gekündigt hatte, übergeben habe. Die Parteien stritten weiter um die Frage, ob die Schlüsselübergabe an den Mitbewohner mit entsprechender Ankündigung an den Vermieter für eine ordnungsgemäße Rückgabe ausreicht. Der Vermieter hatte dieser Ankündigung zu keinem Zeitpunkt expressis verbis widersprochen.  


    Die Parteien haben den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und widerstreitende Kostenanträge gestellt. In der Vergleichsvereinbarung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben.  


    Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 geklärt, ob und wann der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist mit Erfolg auf künftige Räumung nach § 259 ZPO klagen kann. Nach § 259 ZPO kann Klage auf künftige Leistung erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Für die Annahme eines „Sich-Entziehens“ sei darauf abzustellen, ob der Vermieter aufgrund der Erklärung oder des sonstigen Verhaltens des Mieters davon ausgehen musste, dieser werde zu einer rechtzeitigen Räumung nicht bereit sein. Danach ist eine vorzeitige Räumungsklage immer dann, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Kündigung bereits widersprochen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter Geltendmachung einer unzumutbaren Härte verlangt hatte, zulässig.  


    Nach der Entscheidung des BGH soll die vorzeitige Räumungsklage auch dann zulässig sein, wenn der Mieter die Kündigung akzeptiert, und „nur“ seinen Verbleib in der Wohnung trotz der Beendigung des Mietverhältnisses ankündigt, weil ihm Ersatzwohnraum nicht zur Verfügung steht.  


    Wir beraten Sie gerne über die rechtlichen Möglichkeiten, wie Sie als Mieter bei Verzögerungen bei der Wohnungssuche oder als Vermieter bei Ankündigungen verzögerter Räumungen vorgehen können.


    Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.

  • Welche Abrechnungsmöglichkeiten stehen dem Geschädigten bei einem Verkehrsunfall offen?

    Entscheidend für den Umfang des Anspruchs ist die Frage ob ein Ersatzfahrzeug angeschafft werden soll oder das Fahrzeug weiterbenutzt und repariert werden soll.


    Der Schädiger kann je nach Höhe der Reparaturkosten auf die Möglichkeit verwiesen werden, sich ein gleichartiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt anzuschaffen.


    Der BGH verlangt, dass von beiden Möglichkeiten -Reparatur oder Wiederbeschaffung diejenige zu wählen ist, die den deutlich geringeren Aufwand mit sich bringt.


    Die Brutto-Reparaturkosten dürfen die Brutto-Kosten für eine Ersatzbeschaffung aber dann überschreiten (sog. Integritätsinteresse), wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in einen Zustand wie vor Unfall versetzen und weiternutzen will. Die Möglichkeit besteht für den Geschädigten dann, wenn die Brutto-Reparaturkosten die Brutto-Kosten für eine Ersatzbeschaffung nicht mehr als 30% überschreiten.


    Bei Schäden über 1.000,00 € verlangt die gegnerische Versicherung in den meisten Fällen ein Schadensgutachten. Der Gutachter stellt den Reparaturaufwand fest und bewertet den Restwert des Fahrzeugs.


    Sind die Brutto-Reparaturkosten ohnehin niedriger als die Brutto-Kosten für die Wiederbeschaffung, darf der Geschädigte stets reparieren lassen.


    Für die Geltendmachung des Nutzungsausfallschadens stehen zwei VVege zur Verfügung:


    - Sie können nach der erfolgten Reparatur eine Nachbesichtigung bei dem KFZ-Gutachter vornehmen lassen, wenn der Schaden zuvor bereits begutachtet wurde.


    - Sie fertigen ein Foto von dem reparierten Fahrzeug aus dem vormals beschädigten Bereich.


    Auf dem Foto muss die Schlagzeile der aktuellen Tageszeitung deutlich sichtbar sein.Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 3, § 556 Abs. 1, 4 BGB hat der Mieter Betriebskosten zu tragen, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Regelung enthält.


    In einem vom BGH entschiedenen Fall stritten die Mieter mit dem Vermieter über die Umlagefähigkeit der Kosten für die Miete und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Mülltrennung einschließlich des Nachsortierens durch einen externen Dienstleister.


    Die zum Mietvertrag gehörende Anlage sah im vorliegenden Fall eine Umlage der "Kosten der Müllbeseitigung" sowie die Umlage der „Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen“ vor.


    Der BGH verneint in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 die Umlagefähigkeit der Kosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln, zu denen auch die Mietkosten für Rauchwarnmelder gehören.


    Die Umlage der Wartungskosten für die Rauchwarnmelder hingegen lässt der BGH als

    Maßnahme des Brandschutzes zu, wenn Maßnahmen des Brandschutzes ausdrücklich im Mietvertrag als sonstige Kosten aufgeführt sind.


    Gleiches gilt für die Kosten für das "Müllmanagement", Zwar wurden die Kosten für das Müllmanagement nicht ausdrücklich aufgeführt. Allerdings handelt es sich nach Auffassung der BGH bei diesen Kosten um nach $ 2 Nr. 8 BetrKV wirksam umgelegte "Kosten der Müllbeseitigung". Der Verordnungsgeber hat unter $ 2 Nr. 8 BetrKV den Begriff "Müllbeseitigung" verwendet, und die Kosten des Betriebs bestimmter Einrichtungen wie Müllkompressoren beispielhaft aufgezählt.


    Der privat veranlasste Aufwand des Vermieters für das Müllmanagement reduziert mittels Verdichtung das Abfallvolumen und spart dadurch Abfallgebühren ein, weshalb es sich nach der Entscheidung des BGH um Betriebskosten handelt.Beschreiben Sie den Artikel oder beantworten Sie die Frage, sodass interessierte Besucher der Website weitere Informationen erhalten. Sie können diesen Text mit Aufzählungszeichen sowie kursiver oder fetter Schriftart hervorheben und Links hinzufügen.

  • Restwertangebote der Haftpflichtversicherer

    Repariert der Geschädigte sein Fahrzeug nicht, erhält der Geschädigte den ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich des im Gutachten angesetzten Restwerts.


    Oft verweisen die Haftpflichtversicherungen auf höhere Restwertangebote als die vom Sachverständigen im Gutachten genannten Angebote. Nach der Rechtsprechung ist der Geschädigte allerdings nicht gehalten, von einer Verwertung auf Gutachtenbasis Abstand zu nehmen. Der BGH hat hierzu entschieden, dass der Geschädigte seiner Schadensminderungspflicht Genüge tut, wenn er die Veräußerung seines verunfallten Fahrzeugs zu dem Preis vornimmt, den ein Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat. Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage des im Schadengutachten festgestellten Restwerts ohne Rücksprache mit dem Versicherer  sein beschädigtes Fahrzeug verkaufen.

  • Rechtsanwaltskosten nach Verkehrsunfall

    Die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind bei einem unverschuldeten Unfall Teil des Schadens. Das bedeutet, dass die Versicherung, falls der Unfallgegner die alleinige Schuld an dem Unfall hat, die gesamten Kosten Ihres Rechtsanwalts zu tragen hat.


    Aber auch dann, wenn der Unfall teilweise selbstverschuldet ist, hat die gegnerische Haftpflichtversicherung diese Kosten gemäß des Mitverschuldensanteils zu tragen.

  • Webcam kann als Beweismittel im Verkehrsunfallprozess zur Aufklärung des Unfallhergangs verwertbar sein

    In seinem Urteil vom 15. Mai 2018 hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass die Aufnahmen von Minikameras in Autos vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden können.


    Das OLG Saarbrücken folgt in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 dieser Auffassung und hält eine von der Webcam einer Firma zufällig aufgezeichnete Aufnahme für verwertbar.


    Gemäß 8 371 Abs.1 Satz 2 ZPO zählen elektronische Dokumente und damit alle Aufnahmen von Web-, Crash, Dashcams zum Augenscheinbeweis. Das „permanente anlasslose Aufzeichnen“ im Straßenverkehr stellt allerdings einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar, welcher mit Geldbußen geahndet wird und ein Beweiserhebungsverbot nach sich zieht.


    Hieraus folgt jedoch noch nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot. Für die Verwertung gilt wie auch im Strafrecht die sog. Abwägungslösung. Das beeinträchtigte Recht des Gegners — häufig das allgemeine Persönlichkeitsrecht- ist gegen das Recht des Beweispflichtigen - häufig auf Schadensersatz- abzuwägen. Dabei führt der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, da das Aufklärungsinteresse, das Interesse an der Rechtspflege und an einer materiell richtigen Entscheidung stärker wiegt als der Datenschutz des Gegners, so das Gericht.

  • Haftung bei einem Rotlichtverstoß

    Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 21.04.2023 entschieden, dass bereits das Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage wegen der damit verbundenen erheblichen Gefahren in aller Regel als objektiv grob fahrlässig anzusehen ist. Der Verkehrsregelung durch eine Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung oder Einmündung komme eine so erhebliche Bedeutung zu, dass die Betriebsgefahr sowie im Einzelfall auch ein geringfügiges Verschulden des bei Grünlicht in den geschützten Kreuzungs-/Einmündungsbereich Einfahrenden hinter den Rotlichtverstoß des Unfallgegners zurücktritt. 


    Der Fahrer überfuhr bei Rotlicht eine Behelfsampel während Bauarbeiten und kollidierte mit einem aus der Ausfahrt eines Parkhauses bei Grünlicht ausfahrenden PKW. Das Gericht erachtete auch die weiter entfernt liegende Parkhausausfahrt als vom Schutzbereich des Rotlichts umfasst. 


    Bei bestimmten Fallkonstellationen kann der Rotlichtverstoß allerdings gerechtfertigt bzw. entschuldigt sein. Nicht jeder Rotlichtverstoß beruht auf grober Fahrlässigkeit. Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob anhand der jeweiligen örtlichen und/oder persönlichen Gegebenheiten bei der durchzuführenden Haftungsabwägung ein etwaiges Mitverschulden des Unfallgegners zu berücksichtigen ist, welches nicht vollständig hinter dem Verschulden des Rotlichtmissachtenden zurücktritt. 


    Allein der Umstand, dass der Betroffene seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase fortsetzt, rechtfertigt somit nicht stets eine Alleinhaftung. Ein Ausnahmefall kann z.B bei Ortsunkundigen oder Führerscheinneulingen in schwierigen Verkehrslagen vorliegen. 

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